Verkauf · Berlin und Umland

Immobilie in Berlin verkaufen

Maklerbüro für Immobilienverkauf in Berlin — Jahrzehntelange Markterfahrung — IVD-Mitglied

Nicht jede Immobilie verkauft sich gleich. Deshalb gibt es bei uns keine Standardlösungen, sondern eine Vermarktung, die zu Ihrer Immobilie passt. Wir führen Sie an den "Untiefen des Immobilienverkaufs" vorbei und steuern Sie sicher in den notariellen Hafen.

Wenn Sie also den Verkauf Ihrer Immobilie in professionelle Hände geben möchten, sind wir gerne an Ihrer Seite.

Provision

3,57 %
Regelsatz je Partei

Verkaufsreferenz Neubauwohnung

10245 Berlin

Blick vom Balkon in der Friedrichshainer Himmel

So arbeiten wir

Zweite Generation. Gleiche Handschrift.

Beim Verkauf einer Immobilie kommt es auf Nuancen an. Keine wechselnden Mitarbeiter, kein Callcenter, keine Hierarchie zwischen Ihnen und dem Entscheider. Genau das ist gemeint, wenn wir von „Ansprechpartner auf Chefebene" sprechen.

Jeder Verkauf ist ein Einzelfall und sollte daher individuell umgesetzt werden. Im Verbund mit einer fundierten Bewertung erstellen wir eine professionelle Vermarktungsstrategie, die zu Ihrer Immobilie passt — nicht zu einer Schablone. Statt Massenakquise: handverlesene Käuferansprache, professionelle Aufbereitung, transparente Kommunikation während des gesamten Prozesses.

Berliner Markt im Blick: Beispielsweise stieg der Verkaufspreis einer typischen 2-Zimmer-Eigentumswohnung in unserem Standort Friedrichshain allein in den vergangenen 10 Jahren um rund 300 % (Quelle: Sprengnetter Marktwertentwicklung). Sollten Sie also den Verkauf in Erwägung ziehen, könnte aktuell ein guter Moment sein.

Zwei Generationen der Familie Pöppel

links: Geschäftsführer Max Pöppel — rechts: Gründer Bernd Pöppel (mittlerweile ausgeschieden) 

Immobilienverkauf mit Pöppel Immobilien - Ihre Vorteile

  • Kostenlose Erstbewertung vor Ort oder Beratung im Büro
  • Gemeinsame ausführliche, durchdachte Verkaufsstrategie
  • Professionelles & individuelles Exposé statt Massenware
  • Auswahlmanagement mit Augenmaß & Sorgfalt
    (Bonitätsprüfung inkl.)
  • Notar-Koordination & Übergabe-Begleitung 
  • menschlich, nahbar, unkompliziert

Vermarktung die anders ist ...

  • Professionelle Arbeit mit vielen Jahrzehnten Erfahrung
  • Seriosität gepaart mit Menschlichkeit
  • Konservatives Handeln kombiniert mit modernem Handeln
  • Vernetzes Denken: Viel Know-How aus den Bereichen Vermarktung, Verwalten und Sanieren
  • Echte Berliner DNA im Unternehmen
  • Persönliche Ansprechpartner

Unsere Verkaufsreferenzen

Transparenz statt Kleingedrucktes

Maklerprovision in Berlin — 3 Wege für ein Halleluja

Viele Fragen unserer Kunden ranken sich zurecht um die bei Erfolg in Rechnung gestellte Maklerprovision. Wir zeigen Ihnen die drei üblichen Varianten.

Doppelauftrag (Standard)

Seit der Gesetzesreform 2020 (§§ 656a–656d BGB) gilt bei privaten Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser) eine grundsätzliche Teilung der Provision. In Berlin: 3,57 % inkl. USt pro Partei, bezogen auf den notariellen Kaufpreis.

Verkäufer übernimmt vollständig

Im Maklervertrag kann der Verkäufer auch die vollständige Übernahme der Provision vereinbaren. In diesem Fall ist der Käufer von der Zahlung befreit — ein Strategiewerkzeug, das sich in bestimmten Marktphasen rechnen kann.

Nur Käufer-Auftrag

Beauftragt ausschließlich der Käufer den Makler, ist nur er provisionspflichtig. Nun sucht der Makler für den Auftraggeber eine Immobilie und weist die Kaufgelegenheit nach. In solchen Fällen sind Provisionssätze von bis zu 7,14 % inkl. USt marktüblich. In anderen Bundesländern können Sätze abweichen.

Top-Exposés mit dem WOW-Effekt

Wie unsere Exposés Ihre Immobilie optimal verkaufen

Exposés sind das Kernelement der Immobilienvermarktung -
Wir heben sie auf ein neues Nivau!
⬇️

Berlin und Umgebung

Wir verkaufen Immobilien in ganz Berlin

Über drei Jahrzehnte Marktkenntnis in allen Berliner Bezirken. Wir wissen, welche Lage exakt welchen Käuferkreis anspricht — und wie sich Ihre Immobilie dort marktgerecht positionieren lässt.

Straßenecke am Kino Intimes in Berlin-Friedrichshain

Kino Intimes

Traditionsrechies Lichtspielhaus in Friedrichshain

Kiez-Kenntnis seit 1991 — insbesondere in Friedrichshain, denn hier sind wir zu Hause

Friedrichshain
Unser Heimatkiez seit 1991
Prenzlauer Berg
Altbau-Spezialgebiet
Mitte
Zentrale Lagen aller Klassen
Kreuzberg
Charakterimmobilien und Lofts
Treptow
Wachstumsbezirk mit Spree-Lage
Neukölln
Aufstrebende Kieze
Schöneberg
Bürgerliche Lagen
Charlottenburg
Klassisch-westliche Adressen
Pankow
Familienfreundliche Quartiere
Lichtenberg
Solide Werte mit Potenzial

+ alle weiteren Berliner Bezirke sowie das Umland bis ca. 50 km — sprechen Sie uns einfach an.

Häufige Fragen

FAQ — Immobilie verkaufen Berlin

Ein Vertragsabschluss mit uns ist grundsätzlich einfach und kann, sofern beide Seiten dies begrüßen, komplett digital erfolgen.

Unsere Provision, sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite, ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags verdient und fällig. Individuelle Absprachen können in Einzelfällen getroffen werden.

Für den Verkauf einer Eigentumswohnung in Berlin benötigen Sie

  • einen aktuellen Grundbuchauszug,
  • die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan,
  • Baubeschreibungen
  • die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen,
  • den aktuellen Wirtschaftsplan,
  • mind. die letzte Hausgeldabrechnung inkl. Stand der Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage),
  • einen gültigen Energieausweis,
  • ggf. eine Wohnflächenberechnung und
  • bei vermieteten Wohnungen den Mietvertrag.

Beim Hausverkauf kommen

  • Liegenschaftskarte,
  • Baupläne und
  • ggf. ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis des Bezirksamts hinzu.
  • Liegenschaftskarte 
  • Bodenrichtwert

Planen Sie für die Beschaffung zwei bis sechs Wochen ein und starten Sie vor der Vermarktung. Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Unterlagenbeschaffung.

In der Regel ist dies nicht der Fall. Insbesondere bei bewohnten Objekten oder Immobilien mit besonderer Diskretion wird die Adresse dem verifizierten Interessenten erst im weiteren Verlauf der Anfrage mitgeteilt.

Realistisch 3–6 Monate von der ersten Beratung bis zur Schlüsselübergabe. Dies ist selbstverständlich von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig, nicht zuletzt von der allgemeinen Nachfrage und Ihren Kaufpreisvorstellungen.

Üblich sind Laufzeiten von sechs Monaten – danach endet der Vertrag oder verlängert sich nur mit Ihrer Zustimmung. Es gibt drei Vertragsarten: Beim einfachen Maklerauftrag dürfen Sie mehrere Makler parallel beauftragen und jederzeit selbst verkaufen. Beim Alleinauftrag vermarktet ein Makler exklusiv, ein Eigenverkauf bleibt Ihnen möglich. Beim qualifizierten Alleinauftrag verpflichten Sie sich zusätzlich, Interessenten, die direkt auf Sie zukommen, an den Makler zu verweisen. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen die Unterschiede vor der Unterschrift und wählt die Laufzeit nicht länger als nötig. Bei Pöppel Immobilien arbeiten wir in der Regel mit einem Alleinauftrag über sechs Monate – mit einmaliger automatischer Verlängerung.

Zwischen Notartermin und Geldeingang vergehen in der Praxis meist vier bis acht Wochen. Der Ablauf: Der Notar verliest den Kaufvertrag, beide Seiten unterschreiben, danach veranlasst der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und holt die Fälligkeitsvoraussetzungen ein – dazu gehören die Löschungsunterlagen Ihrer Bank, bei Eigentumswohnungen häufig die Verwalterzustimmung und je nach Objekt das Vorkaufsrechtszeugnis des Bezirks.

Liegt alles vor, verschickt der Notar die Fälligkeitsmitteilung, und der Käufer zahlt direkt auf Ihr Konto. Wichtig: Ist ein Verbraucher beteiligt, muss der Vertragsentwurf zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegen – diese Frist gehört in Ihre Zeitplanung.

Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch folgt erst Monate später, für Ihre Zahlung spielt sie keine Rolle.

Nicht ohne Weiteres. Der Mietvertrag geht beim Verkauf unverändert auf den Käufer über („Kauf bricht nicht Miete“, § 566 BGB) – kündigen kann der neue Eigentümer nur mit berechtigtem Interesse, in der Praxis meist Eigenbedarf.

In Berlin gilt eine wichtige Besonderheit: Wurde die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt, kann der Käufer nach dem Erwerb zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen (Kündigungssperrfrist nach § 577a BGB in Verbindung mit der Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung).

Beim ersten Verkauf nach einer Umwandlung hat der Mieter außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht. War die Wohnung dagegen schon bei der Vermietung eine Eigentumswohnung, greift die Sperrfrist nicht. Für Preis und Käuferkreis ist dieser Unterschied entscheidend – wir kalkulieren beide Szenarien von Anfang an ein.

Ja. Der Verkauf einer einzelnen Eigentumswohnung im Milieuschutzgebiet ist genehmigungsfrei – Sie brauchen keine Zustimmung des Bezirksamts, und ein Vorkaufsrecht des Bezirks besteht bei Wohnungseigentum nicht. Der Milieuschutz (soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB) regelt etwas anderes: Bauliche Veränderungen und Modernisierungen sind dort genehmigungspflichtig, und die Aufteilung ganzer Miethäuser in Eigentumswohnungen ist stark eingeschränkt. Für Ihre Käufer kann relevant sein, dass Umbauten wie Grundrissänderungen oder Anbauten im Gebiet nur eingeschränkt genehmigt werden – das sprechen wir in der Beratung offen an. In Berlin gibt es derzeit >80 soziale Erhaltungsgebiete, viele davon in Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Neukölln.

Steuerfrei verkaufen Sie in zwei Fällen.

Erstens, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (Spekulationsfrist nach § 23 EStG) – maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge.
Zweitens bei Eigennutzung: Haben Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, bleibt der Gewinn auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei; angebrochene Jahre genügen, nur das mittlere Jahr muss durchgehend sein. Bei geerbten Immobilien übernehmen Sie die Haltedauer des Erblassers – hatte dieser die zehn Jahre erfüllt, verkaufen Sie steuerfrei. Außerhalb dieser Fälle unterliegt der Gewinn Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Und: Wer mehrere Objekte innerhalb weniger Jahre verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel – klären Sie dies vorab mit Ihrem Steuerberater.

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