Wohnungen und Häuser vermieten in Berlin — rechtssicher mit IVD-Makler
Eine Vermietung ist mehr als eine Transaktion. Sie ist der Beginn einer Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Mieter — oft über Jahre.
Wählen Sie einen Immobilienmakler, welcher wirklich zu Ihnen passt.
Wir hätten da so eine Idee.
Sanierte Altbauwohnung
Gute Mieter findet man mit System — nicht mit Glück. Zum Beispiel mit Pöppel Immobilien
Marktgerechte Mietpreiseinschätzung, hochwertige Aufbereitung mit ausführlichem mulitmedialen Exposé, DSGVO-konforme Bewerberverwaltung, sorgfältige Auswahl und individuelle Verträge oder das Verbandsexemplar — wir kümmern uns um den gesamten Vermietungsprozess, damit Sie Zeit sparen und mit einem guten Gefühl entscheiden können. Auch über die Vermietungsphase hinaus stehen wir als Ansprechpartner bereit.
Unsere Erfahrung: Wer einfach irgendwie selbst vermarktet, ist oft frustriert und benötigt wesentlich länger. Ein Profi spart Ihnen Zeit und Nerven, denn er ist Ihre persönliche Firewall gegen den sehr wilden Berliner Mietmarkt.
Darüber hinaus schafft eine seriöse und fundierte Mieterauswahl langfristig Aufwand, Konflikte und im schlimmsten Fall Mietausfälle.
Exposés sind eins der Kernelemente der Immobilienvermarktung -
Wir heben sie auf ein neues Nivau!
⬇️
Seit 2015 gilt: Wer den Makler bestellt, zahlt ihn. Klingt einfach — die Praxis kennt zwei Fälle.
Der Vermieter trägt die Maklerkosten allein. Der Mietinteressent zahlt nichts. Dies ist der Standardfall bei klassischen Mietvermarktungen. Die Höhe der Vergütung wird zwischen Vermieter und Makler individuell vereinbart.
Der Mietinteressent (Suchender) ist provisionspflichtig. Die Provision ist gesetzlich gedeckelt auf maximal 2,38 Nettokaltmieten inkl. USt (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Dies kommt zum Beispiel bei Premium-Suchaufträgen vor.
Keine Rechtsberatung, aber gelebte Praxis: die drei Regeln, die jede Berliner Vermietung prägen.
Bei Wiedervermietung in Berlin gilt in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis des aktuellen Berliner Mietspiegels. Das bedeutet: Mieten dürfen max. 10 % über dem zulässigen Mietspiegelwert liegen. Ausnahmen sind u. a.: Neubau (ab 2014), umfassend modernisierter Wohnraum sowie Vermietungen auf Zeit. Ein fundierte Beratung zum zulässigen Mietpreis ist essnziell.
Mieterhöhungen in Berlin maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese strengeren Regeln gelten in allen Berliner Bezirken (Kappungsgrenzen-Verordnung).
Starre Fristenpläne in Mietverträgen sind nach BGH-Rechtsprechung regelmäßig unwirksam — und unrenoviert übergebene Wohnungen lassen Renovierungsklauseln häufig komplett kippen. Eine saubere Klausel im Mietvertrag spart später Streit.
Berliner Mietmarkt verstehen heißt: Bezirksdynamiken kennen. Mietspiegel, Mikrolage, Nachfrage — jeder Kiez hat eigene Mechaniken. Wir vermieten dort, wo wir die Lage wirklich einschätzen können.
Lichtenberg
Sowie alle weiteren Berliner Bezirke und das Umland bis ca. 20 km — sprechen Sie uns einfach an.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung — neutral und ohne Eigeninteresse.
Ihre Anfrage ist bei uns angekommen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen zurück.
Sie haben es eilig? +49 30 296 631 30